Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum und private Anbau von Cannabis in Deutschland legal – allerdings mit strengen Vorgaben. Nun steht auch der Bußgeldkatalog fest, der Verstöße gegen das neue Cannabisgesetz sanktioniert. In Sachsen-Anhalt ist dieser Bußgeldkatalog seit dem 22. Juli 2024 offiziell in Kraft und enthält klare Regelungen, wie hoch die Strafen bei Verstößen ausfallen können.
Harte Strafen für Verstöße in Kinder- und Jugendschutz-Zonen
Ein Schwerpunkt des Bußgeldkatalogs liegt auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. So können für den Konsum von Cannabis in Verbotszonen – wie vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder Kinderspielplätzen – Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden. Konsumiert jemand Cannabis in der unmittelbaren Nähe von Minderjährigen, kann die Strafe auf bis zu 1.000 Euro ansteigen. Dies soll sicherstellen, dass Minderjährige nicht unbeabsichtigt dem Einfluss von Cannabis ausgesetzt werden.
Hohe Strafen für Werbung und Sponsoring
Der Bußgeldkatalog umfasst jedoch nicht nur den Konsum, sondern auch Verstöße im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen. Wer unerlaubt für solche Vereine wirbt oder Sponsoring betreibt, muss mit drastischen Strafen rechnen. Diese können bis zu 30.000 Euro betragen. Damit soll verhindert werden, dass Cannabis kommerzialisiert und aggressiv beworben wird.
Länderübergreifende Abstimmung und weitere Schritte
Um ein möglichst einheitliches Vorgehen bei Verstößen sicherzustellen, wurde der Bußgeldkatalog in enger Abstimmung mit den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg erarbeitet. So soll verhindert werden, dass es regionale Unterschiede bei der Ahndung von Verstößen gibt.
Zwar wurde der Bußgeldkatalog bereits im Ministerialblatt veröffentlicht und ist seit Juli gültig, jedoch steht noch nicht fest, wer genau für die Ahndung der Verstöße verantwortlich ist. Das Kabinett muss hierüber noch eine Entscheidung treffen.
Die Einführung dieses Katalogs zeigt, dass die Cannabis-Legalisierung in Deutschland zwar mehr Freiheit beim Konsum ermöglicht, jedoch strikte Regeln zur Einhaltung des Jugendschutzes und zur Eindämmung von Missbrauch bestehen bleiben.













